Sonderfälle z.B. Kinder mit Behinderung - wir versuchen Ihren Wünschen zu entsprechen
Individuelle Lösungen –
beispielsweise bei einer Erkrankung der Mutter (z.B.: Krankenhaus - bei Geburt eines weiteren Kindes) ist eine Betreuung mit Übernachtung für begrenzte Zeit zu vereinbaren, falls keine
anderen Erziehungsberechtigten zur Verfügung stehen. Auch bei Schicht-, Wochenenddienst oder Geschäftsreisen sind Ausnahmeregelungen möglich.
Weitere Regelungen
im Krankheitsfalle
Falls Ihr Kind krank wird, bitte benachrichtigen Sie mich in jedem Fall sowohl über die Art der Erkrankung als auch die voraussichtliche Genesungsdauer. Bei einer ansteckenden Erkrankung ist
eine schrifliche Bescheinigung des behandelnden Arztes über die wiedererlangte Genesung notwendig.
Vertretung im Krankheitsfalle der Tagesmutter wird im TigeR intern geregelt.
Urlaubsvereinbarungen bzw. Schließtage
Urlaubs- bzw. Schließtage werden bei einem TigeR Projekt rechtzeitig angekündigt - bitte regeln Sie Ihren Urlaub möglichst angepasst um Ausfallzeiten zu vermeiden. Danke!